Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Hinweis:

Die Einlasskontrollen sind derzeit wegen der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen aufwendiger. Bitte planen Sie dies zeitlich mit ein.

Achten Sie bitte zu jeder Zeit – auch innerhalb des Gerichtsgebäudes – auf die Wahrung des gebotenen Mindestabstands von 1,5 Metern. Angesichts des hohen Publikumsverkehrs, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorgeschrieben.

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