Bitte beachten Sie hierzu auch folgenden Hinweis:
Die Einlasskontrollen sind derzeit wegen der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen aufwendiger. Bitte planen Sie dies zeitlich mit ein.
Achten Sie bitte zu jeder Zeit – auch innerhalb des Gerichtsgebäudes – auf die Wahrung des gebotenen Mindestabstands von 1,5 Metern. Angesichts des hohen Publikumsverkehrs, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorgeschrieben.