Die Zahlstelle des Amtsgerichts Wuppertal nimmt bare Einzahlungen zur Begleichung von Gerichtskosten und Geldstrafen entgegen.
Zahlungsmöglichkeiten:
bar während der Kassenstunden am Kassenschalter Zimmer J43 EG (im Erdgeschoss des Justizzentrums)
bei Zahlungen aufgrund einer mit Kassenzeichen versehenen Rechnung auf die in der Rechnung aufgeführte Bankverbindung (als Verwendungszweck bitte das Kassenzeichen angeben);
bei sonstigen Zahlungen auf das Konto der Zahlstelle des Amtsgerichts Wuppertal
Kontoinhaber: Amtsgericht Wuppertal
Postbank Köln
IBAN: DE40 3701 0050 0011 4065 02
BIC: PBNKDEFF
Für Zahlungen in Zwangsversteigerungsverfahren verwenden Sie bitte ausschließlich die unten stehende Bankverbindung!
Allgemeiner Hinweis
Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird.
Seit 16. Februar 2007 kann die Sicherheitsleistung nur noch durch
- einen von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Verrechnungsscheck,
- eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
- vorherige Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz
Konto bei der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
BLZ: 300 500 00
Konto Nr.: 1474816
BIC: WELADEDD
IBAN: DE08300500000001474816
geleistet werden.
In der Überweisung sind anzugeben:
- der Name des Amtsgerichts "AG Wuppertal"
- das Geschäftszeichen des Verfahrens
- das Stichworts "Sicherheit" und
- der Tag des Versteigerungstermins
