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In dem Fall der versuchten Erpressung zum Nachteil der Familie Michael Schumacher wurde am 12.02.2025 das Urteil verkündet. Das Schöffengericht hat alle drei Angeklagten in dem Verfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt.

 

Der Hauptangeklagte Yilmaz T. ist wegen versuchter Erpressung im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten, allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er muss u.a. eine Kaution in Höhe von 10.000,00 Euro stellen.

 

Sein Sohn Daniel L. ist wegen Beihilfe zur einfachen versuchten Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Im Rahmen der Bewährung muss er u.a. einen Betrag von 1.200,00 Euro an den Verein für Bewährungshilfe Wuppertal zahlen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

 

Der dritte Angeklagte Markus F. ist wegen Beihilfe zur einfachen versuchten Erpressung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Er muss als Bewährungsauflage einen Betrag von 2.400,00 Euro an den weißen Ring zahlen. Auch der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.




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