Aktueller Hinweis zu Kostenrechnungen für Eintragungen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal:
Es ist ein weiterer Fall bekannt geworden, in dem eine betrügerische Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister gestellt worden ist.
Hierbei handelt es sich insofern um eine neue Variante, als dass der Rechnungsbetrag online über einen Link auf der Website „handelsregister.biz“ gezahlt werden soll.
Bei der Website „handelsregister.biz“ handelt es sich offensichtlich um eine in betrügerischer Absicht eingerichtete Website, die im Wesentlichen eine Kopie der originalen Website des Gemeinsamen Registerportals der Länder mit der Domain „handelsregister.de“ darstellt, mithin offensichtlich um eine sogenannte Fake-Domain.
Auf der Startseite der Website „handelsregister.biz“ ist – in Abweichung zur originalen Domain – u.a. folgendes aufgeführt:
„Auf dieser Seite des Handelsregisters können Rechnungen sofort online gezahlt werden. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung Ihrer Firmeneintragung gewährleistet.
Rechnung jetzt online bezahlen
Um Ihre Rechnung online zu begleichen klicken Sie bitte auf diesen Link.
Gerichtskostenmarken und Abdrucke von Gerichtskostenstemplern dürfen für die Zahlung nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist.
Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihr Unternehmen umgehend in das Handelsregister eingetragen.“
Auf der Startseite der originalen Website des Registerportals mit der Domain „handelsregister.de“ findet sich bereits ein Link zu einem generellen Warnhinweis
der Landesjustizverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain -Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de, die nicht von Justizbehörden stammen.
Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ gegebenenfalls nur geringfügige Abweichungen aufweist.