Amtsgericht Wuppertal

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Geschäftsverteilungsplan


Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist jedoch der jeweilige Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

 


 

© Der Direktor des Amtsgerichts, Wuppertal, 2012