GVP2023

Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Jahres Veränderungen.

Maßgeblich ist der schriftliche Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums, der bei Bedarf auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden kann.

 

 

Aktueller Geschäftsverteilungsplan nebst Präsidiumsbeschlüssen