Die Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen,
Im weiteren befassen sich die Amtsgerichte mit Insolvenzsachen und allen Fällen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Darunter fallen
u.a. Erbschafts-, Familien- und Vormundschaftsangelegenheiten sowie Fälle aus dem Bereich Grundbuchamt und Handelregister
u.v.m..
Ein weiterer Teilbereich der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, die Bewährungshilfe und die Schiedspersonen.