Amtsgericht Wuppertal

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Straf- und Bußgeldsachen


Strafsachen

Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Es wird unterteilt in Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre).

Es werden folgende Verfahren bearbeitet:

  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
  • Anklagen durch ein Schöffengericht
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
  • Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
  • Anträge auf Haftentscheidung und Haftfortdauer
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter und sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,Durchsuchungsanordnungen, usw.)
  • Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
  • Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch den Rechtspfleger
  • Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden

 

Bußgeldsachen

  • Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
  • Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)

Häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren externer Link, öffnet neues Browserfenster.


 

© Der Direktor des Amtsgerichts, Wuppertal, 2012