Strafsachen
Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Es wird unterteilt in Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre).
Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
- Anklagen durch ein Schöffengericht
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
- Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
- Anträge auf Haftentscheidung und Haftfortdauer
- kommissarische Vernehmungen durch einen Richter und sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,Durchsuchungsanordnungen, usw.)
- Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
- Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch den Rechtspfleger
- Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle
- Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
Bußgeldsachen
- Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)
Häufig gestellte Fragen zum Strafverfahren
.