Weitere anerkannte Gütestellen von Rechtsanwälten/-innen, Notaren/-innen und anderen für Wuppertal

Außergerichtliche Streitschlichtung kann auch durch weitere anerkannte Gütestellen erfolgen.
Die Anerkennung weiterer Gütestellen durch die Landesjustizverwaltung erfolgt im Einzelfall.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in §§ 45 - 52 JustG NRW geregelt.
Folge der Anerkennung einer Streitschlichtungseinrichtung als Gütestelle ist:
  1. durch die Geltendmachung eines Anspruchs bei der Gütestelle wird die Verjährung gemäß § 204 Absatz 1 Nummer 4 BGB gehemmt
  2. aus Vergleichen, die vor einer solchen Gütestelle geschlossen wurden, kann gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO die Zwangsvollstreckung betrieben werden
  3. die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung gemäß §§ 53 - 55 JustG NRW kann vor den anerkannten Gütestellen durchgeführt werden.
Kosten:
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens vor diesen Gütestellen ergeben sich aus den jeweiligen Kostenordnungen der entsprechenden Gütestellen. Die Kosten unterscheiden sich von denen beim Schiedsamt.
Adressen:
Zuständig für Landgerichtsbezirk Wuppertal :
Rechtsanwälte Flender als Schlichtungs- und Gütestelle Wuppertal-Langerfeld
Schwelmer Straße 115
42389 Wuppertal
Tel.-Nr.: 0202 606108
Telefax: 0202 606298
E-Mail: Schlichtungsstelle@rechtsanwaelte-flender.de
Rechtsanwalt Dr. Ernst-Alfred Kirchhoff
Wall 28
42103 Wuppertal
Tel.-Nr.: 0202 450505
Telefax: 0202 446527
E-Mail: dr.e.kirchhoff@t-online.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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