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Bei dem Amtsgericht Wuppertal ist eine Zahlstelle eingerichtet.

Diese Zahlstelle ist an den Giroverkehr angeschlossen und für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig.

Unter Einzahlungen, die an ein Gericht zu leisten sind, versteht man die Zahlung von Gebühren, Strafen, Auslagen, Hinterlegungen und Sicherheitsleistungen.

Sie haben bei der Zahlstelle folgende Möglichkeiten der Zahlung:

  • bar während der Kassenstunden
  • mittels Überweisung unter Angabe des Kassen- oder Aktenzeichens

Hinweis: Seit März 2019 ist die Zahlung per Scheck grundsätzlich nicht mehr möglich.

Am Zahlstellenschalter erfolgt die bare Auszahlung der Entschädigung an Zeugen.

Weiterhin können mittellose Personen, die bei anderen Gerichten als Zeugen oder Beschuldigte geladen sind, Anträge auf Reisekostenvorschuss stellen.

Die Öffnungszeiten der Zahlstelle des Amtsgerichts Wuppertal entsprechen den Öffnungszeiten des Gerichts