Die Amtsgerichte sind für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in erster Instanz zuständig, wenn Streit über Ansprüche besteht, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von € 5.000 nicht übersteigt. Unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes sind die Amtsgerichte darüber hinaus zuständig für Ansprüche aus Mietverhältnissen über Wohnraum und über den Bestand derartiger Mietverhältnisse.
Für die derzeit pro Jahr zu bearbeitenden ungefähr 10.000 neuen Zivilsachen hat das Amtsgericht Wuppertal 17 Abteilungen mit dem Schwerpunkt Zivilrecht gebildet. Dort werden auch weitere artverwandte Sachgebiete mit bearbeitet. Eine Zivilabteilung besteht dabei regelmäßig aus einem Abteilungsrichter und weiterem Personal, der sogenannten "Serviceeinheit".
Neue Zivilsachen werden im sogenannten "Turnussystem" auf die Abteilungen verteilt. Das bedeutet, dass nicht bestimmte Buchstaben, sondern die Reihenfolge des Eingangs der Sache bei Gericht für die Zuteilung zu den Abteilungen maßgeblich ist. Hiermit wird eine gleichmäßige Belastung der Abteilungen gewährleistet.
Beachten Sie bitte, dass in einigen Fällen vor Einreichung der Klage ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle voran gegangen sein muss.
Bei telefonischen Anfragen zu bestimmten Aktenzeichen, bei denen Sie keine besondere Durchwahl kennen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Justizzentrums 0202 - 498 - 0.
Häufig gestellte Fragen zum Zivilprozess 