Die Justizwachtmeister sind bei den Justizbehörden für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes zuständig.
Sie sichern Termine und Sitzungen,
vollziehen sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach den Weisungen der Richter
oder der Rechtspfleger
, führen Gefangene zu Terminen und Sitzungen vor, bewachen die vorgeführten und in Haft genommenen oder gemäß besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude und stellen auch Schriftstücke nach der Zivilprozessordnung
zu.
Die Justizwachtmeister tragen im Dienst eine Uniform.
Darüber hinaus sind Justizwachtmeister immer Ansprechpartner für das Publikum.