InhaltVormundschaftsgericht
Pflegschaften Pflegschaften beinhalten eine Fürsorgetätigkeit. Vormundschaften Eine Vormundschaft bezieht sich auf Regelungen in der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen. Die Regelung kann in der Bestellung eines Vormundes (gesetzlicher Vertreter) bestehen oder sich auf Genehmigungen von Rechtsgeschäften beziehen, die ein gesetzliche Vertreter (z. B. auch der Eltern) für das Kind vorgenommen hat. Betreuungen Eine Betreuung kann bei folgenden Krankheiten/Behinderungen angeordnet werden:
Der Umfang einer Betreuung wird gerichtlich durch den Richter festgelegt
Das ausgefüllte Formular und das Attest ist dem Gericht zu übersenden Ein Antragsformular können Sie auf der Geschäftsstelle abholen bzw. drucken. Sollte dringender Handlungsbedarf bestehen, so kann eine Betreuung auch einstweilen angeordnet werden Nach Möglichkeit sollte eine der oder dem Betroffenen nahestehende Person Betreuer werden. Sollten keine nahestehende Personen vorhanden bzw. geeignet sein, so kann auch ein Berufsbetreuer eingesetzt werden. Muster für eine Vorsorge-Vollmacht. |
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© Der Direktor des Amtsgerichts, Wuppertal, 2012