Auf der Rechtsantragstelle werden u. a. Klagen und Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen oder Anordnungen aufgenommen und Beratungshilfescheine erteilt.
Damit sofort die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Beratungshilfescheins geprüft werden können, bringen Sie hierzu folgende Unterlagen zu der Rechtsantragstelle mit:
- Personalausweis
- Nachweis über alle Einkommen (aktuelle Lohnzettel, Rentenbescheide o.ä.).
- Sofern Sie Sozialhilfe oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, sind außerdem Sozialhilfebescheid weitere Unterlagen nicht mehr nötig.
- Nachweis über alle laufenden Kosten (Mietvertrag oder aktuelle Mietkostenbescheinigung, Nachweise über Werbungskosten, Pflegekosten, andere besondere Belastungen, Kredite für den ehelichen Haushalt oder für Arbeitsmittel o.ä.).
näheres finden sie unter Beratungshilfe 
Eine rechtliche Hilfe kann nur in einer kurzen Information unter Hinweis auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften gegeben werden.
Eine rechtliche Beratung ist nach dem Beratungshilfegesetz den Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten und kann daher hier nicht erfolgen.
Bei Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Soweit die Antragstellung für einen Dritten erfolgen soll, ist eine Vollmacht vorzulegen.