InhaltGerichtskasse
Die Einzahlungen können in bar während der Kassenstunden oder auch durch Einzahlung auf das Bankkonto vorgenommen werden. Ferner können die Einzahlungen von Gebühren und Strafen auch mit einem Scheck, der Gerichtskasse zur Einziehung vorgelegt werden. Am Kassenschalter erfolgt die bare Auszahlung der Entschädigung an Zeugen. Weiterhin können Reisebeihilfe für mittellose Personen, die bei anderen Gerichten als Zeugen oder Beschuldigte geladen sind, ausgezahlt werden. Die Öffnungszeiten der Gerichtskasse entsprechen den Sprechstunden des Gerichts |
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© Der Direktor des Amtsgerichts, Wuppertal, 2012