Beratungshilfe ist Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
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des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte
für Arbeitssachen zuständig sind
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des Familienrechts
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des Verwaltungsrechts
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des Verfassungsrechts
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des Sozialrechts
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des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
Merkblatt zur Beratungshilfe nebst Antragsformular. 
Bei der Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Daneben sind Belege zu den aktuellen Einkünften und Ausgaben vorzulegen.