Amtsgericht Wuppertal

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Beratungshilfe


Beratungshilfe ist Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

  • des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte
    für Arbeitssachen zuständig sind

  • des Familienrechts

  • des Verwaltungsrechts

  • des Verfassungsrechts

  • des Sozialrechts

  • des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts

Merkblatt zur Beratungshilfe nebst Antragsformular. externer Link, öffnet neues Browserfenster


Bei der Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Daneben sind Belege zu den aktuellen Einkünften und Ausgaben vorzulegen.


 

© Der Direktor des Amtsgerichts, Wuppertal, 2012