Amtsgericht Wuppertal

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Ausbildung


Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten

Das Amtsgericht Wuppertal stellt jährlich zum 01.August 10 Auszubildende ein, die hier den Beruf der/des Justizfachangestellten erlernen.

Die Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten ist staatlich anerkannt und somit bundeseinheitlich geregelt. 

Informationen :
Die Ausbildung dauert drei Jahre, kann aber bei Vorliegen der Fachoberschulreife auf 2 ½ Jahre verkürzt werden. Das Amtsgericht Wuppertal stellt nur Auszubildende ein, die mindestens die Fachoberschulreife erreicht haben und bildet deshalb einheitlich nur 2 ½ Jahre aus.

  • Die Ausbildung erfolgt in allen Abteilungen des Amtsgerichts sowie für einen Monat bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Die Auszubildenden erlernen u. a. den Umgang mit dem PC, das Textverarbeitungsprogramm und Tastschreiben. Während der gesamten Ausbildung werden umfassende Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften vermittelt.

  • Der Unterricht findet intern durch hiesige Ausbilder und zweimal wöchentlich in der Berufsschule statt.

  • Zur Feststellung des Ausbildungsstandes wird etwa in der Mitte der Ausbildung eine Zwischenprüfung durchgeführt.

  • Gegenstand der Abschlussprüfung sind die während der gesamten Ausbildungszeit nach der Ausbildungsverordnung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der für die Berufsausbildung wesentliche Lehrstoff der Berufsschule.

  • Die Ausbildungsvergütung beträgt zur Zeit (Stand März 2010)
    1. Ausbildungsjahr: 703,58 EURO 
    2. Ausbildungsjahr: 754,42 EURO
    3. Ausbildungsjahr: 801,05 EURO.

  • Mit der Vergütung für den Monat November wird eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95% des Ausbildungsentgeltes, das der/dem Auszubildenden für November zusteht gezahlt.

  • An vermögenswirksamen Leistungen werden monatlich 13,29 € gezahlt.

Bewerbungen sind zu richten an den

 

Direktor des Amtsgerichts, Eiland 2, 42103 Wuppertal

Für Auskünfte stehen jederzeit bereit:
Frau Richter (Tel. 0202 498-4004) und Herr Eggert (Tel. 0202 498-4003).

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